Der Weg zum Mieterbeirat

  • Sie müssen Hauptmieterin oder Hauptmieter in einer städtischen Wohnhausanlage sein.

  • Sie lassen sich für das ehrenamtliche Amt des Mietervertreters aufstellen.

  • Die Wahl erfolgt durch die Mieterversammlung – also durch alle HauptmieterInnen der Anlage, in der Sie kandidieren.

  • Wahlberechtigt sind alle HauptmieterInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen.

  • Sie werden für eine Dauer von längstens vier Jahren bestellt.

  • Nach Ablauf der Periode ist eine erneute Kandidatur und Wiederwahl ausdrücklich möglich.

 

Ihre Aufgaben als Mieterbeirat

In dieser Funktion agieren Sie als zentrale Informations- und Kommunikationsschnittstelle.

  • Sie nehmen die Interessen der MieterInnen wahr und vertreten deren Anliegen gegenüber der Hausverwaltung und dem Eigentümer (Stadt Wien).

  • Sie berufen mindestens einmal jährlich eine Hausversammlung ein.

  • Sie führen die Beschlüsse der Mieterversammlung aus und greifen Vorschläge oder Probleme der Bewohnerschaft auf.

  • Gemeinsam mit der Hausverwaltung und den Gebietsbetreuungen erarbeiten Sie Lösungen, die für alle Seiten zufriedenstellend sind.

  • Sie informieren die MieterInnen in regelmäßigen Abständen über aktuelle Themen aus ihrem Wohnumfeld.

  • Sie fördern das soziale Miteinander und schaffen durch Ihre Vorbildwirkung ein Klima der Toleranz und Offenheit in der Wohnhausanlage.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.wienerwohnen.at