Der Weg zum Mieterbeirat
Sie müssen Hauptmieterin oder Hauptmieter in einer städtischen Wohnhausanlage sein.
Sie lassen sich für das ehrenamtliche Amt des Mietervertreters aufstellen.
Die Wahl erfolgt durch die Mieterversammlung – also durch alle HauptmieterInnen der Anlage, in der Sie kandidieren.
Wahlberechtigt sind alle HauptmieterInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen.
Sie werden für eine Dauer von längstens vier Jahren bestellt.
Nach Ablauf der Periode ist eine erneute Kandidatur und Wiederwahl ausdrücklich möglich.
Ihre Aufgaben als Mieterbeirat
In dieser Funktion agieren Sie als zentrale Informations- und Kommunikationsschnittstelle.
Sie nehmen die Interessen der MieterInnen wahr und vertreten deren Anliegen gegenüber der Hausverwaltung und dem Eigentümer (Stadt Wien).
Sie berufen mindestens einmal jährlich eine Hausversammlung ein.
Sie führen die Beschlüsse der Mieterversammlung aus und greifen Vorschläge oder Probleme der Bewohnerschaft auf.
Gemeinsam mit der Hausverwaltung und den Gebietsbetreuungen erarbeiten Sie Lösungen, die für alle Seiten zufriedenstellend sind.
Sie informieren die MieterInnen in regelmäßigen Abständen über aktuelle Themen aus ihrem Wohnumfeld.
Sie fördern das soziale Miteinander und schaffen durch Ihre Vorbildwirkung ein Klima der Toleranz und Offenheit in der Wohnhausanlage.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.wienerwohnen.at
